1. Geltungsbereich

Diese Werkstatt-AGB / Reparaturbedingungen gelten für alle Werkstattleistungen der SELMAN GmbH, insbesondere für Diagnosearbeiten, Fehlersuche, Reparaturen, Instandsetzungen, Motorwechsel, Motoreinbau, Motorinstandsetzung, Getriebewechsel, Getriebeinstandsetzung, Getriebespülung, Wartung, Service, Inspektion und sonstige Arbeiten an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen.

Soweit im Rahmen der Werkstattleistung auch Ersatzteile, Motoren, Getriebe oder sonstige Waren geliefert werden, gelten diese Werkstatt-AGB vorrangig, sofern der Schwerpunkt des Vertrags in der Reparatur, dem Einbau oder der Instandsetzung liegt.

Für reine Warenverkäufe ohne Einbau oder Reparatur gelten die Online-Shop-AGB / Verkaufsbedingungen der SELMAN GmbH.

2. Vertragspartner bei B2B-Aufträgen

Bei Verträgen mit Unternehmern ist Vertragspartner ausschließlich der im Auftrag, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung bezeichnete Auftraggeber/Rechnungsempfänger.

Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Eigentum eines Endkunden, Fahrzeughalters, Leasinggebers, Fahrzeugnutzers oder sonstigen Dritten steht.

Endkunden, Fahrzeughalter, Fahrzeugnutzer, Käufer, Leasingnehmer oder sonstige Dritte werden durch die Auftragserteilung des Unternehmers nicht Vertragspartner der SELMAN GmbH.

Gewährleistungs-, Mängel-, Kulanz- oder Schadensersatzansprüche aus dem Werkstattauftrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber/Rechnungsempfänger.

Ein späterer Weiterverkauf des Fahrzeugs oder der eingebauten Teile führt nicht zu unmittelbaren vertraglichen Ansprüchen Dritter gegen die SELMAN GmbH.

3. Auftragserteilung und Leistungsumfang

Der Umfang der Werkstattleistung ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

Diagnosearbeiten, Fehlersuche, Demontagearbeiten, Probefahrten, Prüfungen und kleinere Nebenarbeiten sind nur dann im Festpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Angaben zu voraussichtlichen Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Ergeben sich während der Arbeiten weitere notwendige oder zweckmäßige Zusatzarbeiten, werden diese nur nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt, es sei denn, die Zusatzarbeiten sind zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, zur Schadensminderung oder zur Vermeidung erheblicher Folgeschäden erforderlich und eine vorherige Freigabe ist nicht rechtzeitig erreichbar.

4. Diagnose und Fehlersuche

Diagnose- und Fehlersucharbeiten dienen der Ermittlung von Schadensursachen und Fehlerquellen.

Eine Diagnose ist keine Garantie dafür, dass sämtliche vorhandenen, verdeckten oder sporadischen Fehler bereits bei der ersten Prüfung vollständig festgestellt werden können.

Bei komplexen Motor-, Getriebe-, Elektronik-, Abgas-, DPF-, AdBlue-, Steuergeräte-, Sensorik- oder Kommunikationsfehlern kann eine stufenweise Diagnose erforderlich sein.

Diagnosezeiten sind zu vergüten, auch wenn der Kunde anschließend keine Reparatur beauftragt.

5. Kostenvoranschläge und Angebote

Kostenvoranschläge und Angebote sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

Ergibt sich während der Arbeiten, dass der angegebene Kostenrahmen voraussichtlich überschritten wird, informiert die SELMAN GmbH den Kunden, soweit dies zumutbar möglich ist.

Bei älteren Fahrzeugen, Vorschäden, Tuning, Manipulationen, Umbauten, bereits begonnenen Reparaturen, Fremdeingriffen oder nicht nachvollziehbarer Vorgeschichte kann der tatsächliche Aufwand vom Angebot abweichen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die SELMAN GmbH vor Beginn der Arbeiten vollständig über bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Motorschäden, Getriebeschäden, Überhitzungen, Ölverlust, Kühlwasserverlust, Tuning, Softwareänderungen, DPF-/AGR-/AdBlue-Manipulationen, Unfallereignisse, Wasserschäden, Fremdeingriffe und sonstige besondere Umstände zu informieren.

Der Kunde hat vorhandene Unterlagen, Fehlerprotokolle, Gutachten, Rechnungen, Wartungsnachweise und Reparaturhistorien auf Verlangen vorzulegen.

Unterlässt der Kunde erforderliche Hinweise oder legt er relevante Informationen nicht offen, haftet die SELMAN GmbH nicht für Schäden, Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf diesen Umständen beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Mitgebrachte Teile

Werden Teile vom Kunden gestellt, erfolgt der Einbau auf Risiko des Kunden.

Für die Beschaffenheit, Passgenauigkeit, Qualität, Haltbarkeit, Echtheit, Herkunft oder Funktion vom Kunden gestellter Teile übernimmt die SELMAN GmbH keine Gewährleistung.

Die Gewährleistung der SELMAN GmbH beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die fachgerechte Durchführung der von ihr erbrachten Einbauleistung.

Führen mitgebrachte Teile zu Schäden, Fehlfunktionen, Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, soweit gesetzlich zulässig.

8. Motorarbeiten und Motoreinbau

Bei Motorarbeiten, Motoreinbau, Motorinstandsetzung oder Motorwechsel müssen alle für den ursprünglichen Schaden, die Betriebssicherheit und die Lebensdauer relevanten Anbauteile, Nebenaggregate und Versorgungssysteme geprüft, gereinigt und, soweit technisch erforderlich, erneuert werden.

Hierzu gehören insbesondere Ölkühler, Ladeluftkühler, Injektoren, Turbolader, Wasserpumpe, Thermostat, Ölversorgung, Kraftstoffsystem, Ansaug- und Ladeluftsystem, Abgas- und DPF-System, Kühlsystem, Sensorik, Leitungen und Filter.

Schäden, die nachweislich auf defekte, verschmutzte, verschlissene, nicht freigegebene, nicht erneuerte oder fehlerhaft gelieferte Anbauteile, Nebenaggregate oder Versorgungssysteme zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Werkleistung der SELMAN GmbH dar.

Bei B2B-Kunden sind die vorgenannten Prüfungen, Reinigungen und Erneuerungen durch geeignete Belege, Rechnungen oder Prüfprotokolle nachzuweisen, soweit diese Arbeiten nicht durch die SELMAN GmbH selbst ausgeführt wurden.

9. Getriebearbeiten und Getriebeeinbau

Bei Getriebearbeiten, Getriebeeinbau, Getriebeinstandsetzung oder Getriebewechsel sind Ölkühler/Wärmetauscher, Leitungen, Ölkreislauf, Ölstand, Ölqualität, Adaption, Softwarestand und relevante Peripherie fachgerecht zu prüfen.

Bei Spanschäden, Abrieb, verunreinigtem Öl, Kühlerschäden oder ungeklärter Schadensursache ist der Ölkühler/Wärmetauscher zwingend durch ein Neuteil zu ersetzen.

Schäden, die nachweislich auf verunreinigte Leitungen, nicht erneuerte oder nicht gereinigte Ölkühler/Wärmetauscher, falsches Öl, falschen Ölstand, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Adaption, Fremdeingriff oder unsachgemäßen Einbau durch Dritte zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Werkleistung der SELMAN GmbH dar.

10. Manipulation, Tuning und Sondernutzung

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf Chiptuning, Softwaremanipulation, Leistungssteigerung, Deaktivierung oder Manipulation von DPF, AGR, AdBlue, Abgasreinigung, Sensorik oder Steuergeräten, unsachgemäße Nutzung, Motorsport, Rennstreckenbetrieb, Überladung, fehlende Wartung oder Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, solche Umstände vor Auftragserteilung offenzulegen.

11. Probefahrten

Der Kunde erlaubt der SELMAN GmbH, Probefahrten, Prüfstandsfahrten und sonstige Fahrten durchzuführen, soweit diese zur Diagnose, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung, Abnahme, Qualitätssicherung oder Überführung erforderlich sind.

Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug zugelassen, versichert und verkehrssicher ist, soweit der SELMAN GmbH keine abweichenden Informationen mitgeteilt wurden.

12. Fertigstellung, Abnahme und Abholung

Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich abzunehmen und abzuholen.

Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Fahrzeug entgegennimmt oder wenn er nach Mitteilung der Fertigstellung und Ablauf einer angemessenen Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich anzeigt, soweit gesetzlich zulässig.

Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, ist auf Verlangen der SELMAN GmbH eine gemeinsame Zustandsfeststellung durchzuführen.

13. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht und Standgeld

Rechnungsbeträge sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs oder Herausgabe der Teile zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die SELMAN GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug oder die bearbeiteten Teile bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug trotz Mitteilung der Abholbereitschaft nicht innerhalb von drei Werktagen abgeholt, kann die SELMAN GmbH Standgeld in Höhe von 25,00 EUR netto pro Kalendertag berechnen, soweit der Kunde die verspätete Abholung zu vertreten hat.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der SELMAN GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

14. Gewährleistung für Werkleistungen bei B2B

Bei Werkleistungen gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

Die Gewährleistung besteht ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber/Rechnungsempfänger.

Die Gewährleistung ist nicht als selbständige Garantie zu verstehen und nicht auf Endkunden, Fahrzeugkäufer, Fahrzeughalter, Fahrzeugnutzer oder sonstige Dritte übertragbar, soweit gesetzlich zulässig.

Im Gewährleistungsfall ist die SELMAN GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der SELMAN GmbH durch Nachbesserung oder erneute Herstellung der geschuldeten Leistung.

Der Kunde hat der SELMAN GmbH das Fahrzeug bzw. das betroffene Aggregat zur Prüfung und Nacherfüllung am Betriebssitz in Remscheid bereitzustellen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und soweit dies im Einzelfall zumutbar ist.

Fremdreparaturen, Fremddiagnosen, Gutachten, Abschleppmaßnahmen, Ersatzfahrzeuge oder sonstige Maßnahmen Dritter werden nur erstattet, wenn die SELMAN GmbH diese vorher ausdrücklich schriftlich freigegeben hat.

Bei Unternehmern sind Ansprüche auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten, Abschleppkosten, Transportkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standgeld, Verdienstausfall, entgangenem Gewinn, Fremddiagnosen, Fremdreparaturen, Gutachterkosten sowie sonstigen mittelbaren Schäden, Folge- und Nebenkosten ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

15. Gewährleistung für Werkleistungen bei Verbrauchern

Bei Werkleistungen gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Schäden, die nachweislich nicht auf die Werkleistung der SELMAN GmbH, sondern auf vorhandene Vorschäden, verschlissene Altteile, Fremdeingriffe, nicht freigegebene Kundenwünsche, mitgebrachte Teile, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder nicht von der SELMAN GmbH zu vertretende Folgeschäden zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Werkleistung dar.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

16. Haftung bei Werkstattleistungen

Die SELMAN GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die SELMAN GmbH haftet ebenfalls unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die SELMAN GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17. Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der SELMAN GmbH, soweit gesetzlich zulässig.