Stand: 22.05.2026
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Wenn Sie eine Beanstandung an einem von der SELMAN GmbH gelieferten Motor, Getriebe, Ersatzteil oder an einer von der SELMAN GmbH ausgeführten Werkstattleistung haben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns, damit der Fall geprüft werden kann.
Bitte senden Sie uns nach Möglichkeit folgende Informationen:
- Rechnungsnummer oder Auftragsnummer
- Fahrzeugdaten
- aktueller Kilometerstand
- genaue Fehlerbeschreibung
- vorhandene Fehlercodes oder Diagnoseberichte
- Fotos oder Videos, soweit vorhanden
- Angaben dazu, wann und unter welchen Bedingungen der Fehler aufgetreten ist
Bitte lassen Sie vor einer Fremdreparatur oder Zerlegung des Motors/Getriebes zunächst eine Prüfung durch die SELMAN GmbH zu, damit Ursache und Verantwortlichkeit zuverlässig festgestellt werden können. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Schäden, die nachweislich nicht auf einen Mangel der gelieferten Ware oder der Werkleistung der SELMAN GmbH zurückzuführen sind, sondern z. B. durch defekte, verschmutzte, ungeprüfte oder fehlerhaft montierte Anbauteile, Nebenaggregate, falsches Öl, falschen Ölstand, Fremdeingriff, fehlende Wartung oder unsachgemäße Nutzung entstehen, stellen keinen Sachmangel bzw. keinen Mangel der Werkleistung dar.
Bei Motoren sind vor Einbau bzw. Inbetriebnahme insbesondere Ölkühler, Ladeluftkühler, Injektoren, Turbolader, Wasserpumpe, Thermostat, Ölversorgung, Kraftstoffsystem, Ansaug- und Ladeluftsystem, Abgas- und DPF-System sowie Kühlsystem fachgerecht zu prüfen, zu reinigen und soweit technisch erforderlich zu erneuern.
Bei Automatikgetrieben ist vor Inbetriebnahme der Getriebeölkühler bzw. Wärmetauscher fachgerecht zu prüfen, zu reinigen und soweit technisch erforderlich zu erneuern. Bei Spanschäden, Abrieb, verunreinigtem Öl, Kühlerschäden oder ungeklärter Schadensursache ist der Ölkühler/Wärmetauscher zwingend durch ein Neuteil zu ersetzen.
Nach Inbetriebnahme eines Motors empfehlen wir dringend einen Öl- und Filterwechsel spätestens nach 1.500 km sowie anschließend spätestens alle 10.000 km oder nach Herstellervorgabe, je nachdem was früher eintritt.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
