1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren über den Online-Shop der SELMAN GmbH sowie über sonstige Fernabsatzbestellungen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf von Motoren, Getrieben, Austauschaggregaten, generalüberholten Aggregaten, gebrauchten Aggregaten, Ersatzteilen und Zubehör.
Diese AGB gelten nicht für Werkstattleistungen, Reparaturen, Einbauarbeiten, Diagnosearbeiten, Instandsetzungen oder sonstige Serviceleistungen an Fahrzeugen. Für diese Leistungen gelten die gesonderten Werkstatt-AGB / Reparaturbedingungen der SELMAN GmbH.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die SELMAN GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
SELMAN GmbH
Kippdorfstr. 3-7
42857 Remscheid
Deutschland
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Die SELMAN GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Werktagen annehmen durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Lieferung der Ware, Zahlungsaufforderung oder Durchführung der Zahlungstransaktion durch den Zahlungsdienstleister.
3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Die SELMAN GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten sowie diese AGB per E-Mail zu.
4. Preise, Zahlung, Versand und Abholung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Versandkosten, Altteilpfand, Verpackungskosten oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
Die Zahlung erfolgt nach den im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Vorkasse, PayPal oder Barzahlung bei Abholung, soweit diese Zahlungsarten im Einzelfall angeboten werden.
Eine Abholung ist nach vorheriger Vereinbarung bei der SELMAN GmbH, Kippdorfstr. 3-7, 42857 Remscheid, möglich.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der SELMAN GmbH.
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt, speziell beschafft, individuell bearbeitet oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SELMAN GmbH.
Gegenüber Unternehmern behält sich die SELMAN GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an die SELMAN GmbH ab. Die SELMAN GmbH nimmt die Abtretung an.
7. Lieferumfang bei Motoren und Getrieben
Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Artikelbeschreibung oder der Rechnung.
Motoren werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Austauschmotoren, Teilmotoren, Rumpfmotoren oder generalüberholte Aggregate geliefert. Nicht ausdrücklich aufgeführte Anbauteile, Nebenaggregate, Sensoren, Leitungen, Steuergeräte, Turbolader, Injektoren, Kühler, Kupplungen, Schwungräder oder sonstige Komponenten sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
Getriebe werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Anbauteile, Steuergeräte, Leitungen, Ölkühler/Wärmetauscher, Wandler, Kupplung, Schwungrad oder sonstige externe Komponenten geliefert.
Beschaffenheitsangaben, Laufleistungsangaben, Motorcodes, Getriebecodes, Fahrzeugzuordnungen und technische Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheitsvereinbarung bestätigt wurden.
8. Generalüberholte Aggregate
Generalüberholte Motoren und Getriebe sind instandgesetzte bzw. überholte Austauschaggregate. Sie sind keine fabrikneuen Original-Neuteile, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Der genaue Umfang der Überholung, der Lieferumfang und die erneuerten bzw. aufgearbeiteten Komponenten ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Anbauteile, Nebenaggregate, Sensoren, Steuergeräte, Leitungen, Injektoren, Turbolader, Kühler, Wandler, Kupplungen oder sonstige externe Komponenten sind nicht Bestandteil der geschuldeten Beschaffenheit.
9. B2B-Verträge, Vertragspartner und Ansprüche Dritter
Bei Verträgen mit Unternehmern kommt der Vertrag ausschließlich mit dem im Angebot, in der Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung oder sonstigen Vertragsunterlage bezeichneten Auftraggeber/Rechnungsempfänger zustande.
Dies gilt auch dann, wenn die Ware wirtschaftlich für einen Endkunden, Fahrzeughalter, Fahrzeugnutzer, Käufer, Leasingnehmer oder sonstigen Dritten bestimmt ist.
Ein späterer Weiterverkauf des Fahrzeugs, Motors, Getriebes oder sonstiger Waren führt nicht dazu, dass der Endkunde oder ein sonstiger Dritter Vertragspartner der SELMAN GmbH wird.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten eigene Zusagen, Garantien, Haltbarkeitsversprechen, Laufleistungsversprechen oder Kostenübernahmen im Namen der SELMAN GmbH abzugeben.
Der Auftraggeber stellt die SELMAN GmbH von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber gegenüber Dritten weitergehende Zusagen, Garantien, Kostenübernahmen oder sonstige Erklärungen abgegeben hat, die von der SELMAN GmbH nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
10. Abtretung und Übertragung von Ansprüchen im B2B-Verkehr
Die Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen gegen die SELMAN GmbH, insbesondere von Ansprüchen auf Nacherfüllung, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Aus- und Einbaukosten, Abschleppkosten, Transportkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standgeld, Fremddiagnosen, Fremdreparaturen, Gutachterkosten oder sonstige Folge- und Nebenkosten, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SELMAN GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Vorschriften zur Abtretbarkeit von Geldforderungen bleiben unberührt.
Auch im Fall einer wirksamen Abtretung gelten sämtliche Einwendungen, Einreden, Haftungsbegrenzungen, Mitwirkungspflichten, Untersuchungs- und Rügepflichten sowie Gewährleistungsbeschränkungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis fort.
11. Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
Der Kunde hat gelieferte Motoren, Getriebe, Ersatzteile und sonstige Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Unternehmer, die nicht Kaufmann im Sinne des HGB sind, haben erkennbare Mängel ebenfalls unverzüglich nach Erhalt bzw. Entdeckung schriftlich anzuzeigen, soweit dies nach Art und Umfang des Geschäfts zumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Einbau, Inbetriebnahme, Ölwechsel, Prüfungen, Diagnoseergebnisse und Beanstandungen vollständig zu dokumentieren und der SELMAN GmbH auf Verlangen vorzulegen.
12. Gewährleistung bei Unternehmern / B2B
Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen, generalüberholten oder instandgesetzten Waren 12 Monate ab Übergabe/Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
Bei gebrauchten Waren erfolgt der Verkauf an Unternehmer unter Ausschluss der Mängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Beschaffenheit oder Gewährleistungsfrist vereinbart wurde.
Die Gewährleistung gegenüber Unternehmern beschränkt sich nach Wahl der SELMAN GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten, Abschleppkosten, Transportkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standgeld, Verdienstausfall, entgangenem Gewinn, Fremddiagnosen, Fremdreparaturen, Gutachterkosten sowie sonstigen mittelbaren Schäden, Folge- und Nebenkosten sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Kostenübernahme für Fremdreparaturen, Fremddiagnosen, Gutachten, Abschleppmaßnahmen, Ersatzfahrzeuge oder sonstige Maßnahmen Dritter erfolgt nur, wenn die SELMAN GmbH diese vorab ausdrücklich schriftlich freigegeben hat.
Gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
13. Besondere Bedingungen für Motoren im B2B-Verkehr
Bei Lieferung von Motoren an Unternehmer gilt:
Die Gewährleistung besteht ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber/Rechnungsempfänger. Sie ist nicht als selbständige Garantie zu verstehen und nicht auf Endkunden, Fahrzeugkäufer, Fahrzeughalter, Fahrzeugnutzer oder sonstige Dritte übertragbar, soweit gesetzlich zulässig.
Vor Einbau bzw. Inbetriebnahme des Motors sind sämtliche für den ursprünglichen Schaden, die Betriebssicherheit und die Lebensdauer des Motors relevanten Anbauteile, Nebenaggregate und Versorgungssysteme fachgerecht zu prüfen, zu reinigen und, soweit technisch erforderlich, zu erneuern.
Hierzu gehören insbesondere Ölkühler, Ladeluftkühler, Injektoren, Turbolader, Wasserpumpe, Thermostat, Ölversorgung, Kraftstoffsystem, Ansaug- und Ladeluftsystem, Abgas- und DPF-System, Kühlsystem, Sensorik, Leitungen und Filter.
Der Auftraggeber hat diese Prüfungen, Reinigungen und Erneuerungen durch geeignete Belege, Rechnungen, Prüfprotokolle oder Werkstattnachweise zu dokumentieren und im Gewährleistungsfall vorzulegen.
Schäden, die auf verschmutzte, beschädigte, verschlissene, ungeprüfte, nicht erneuerte oder fehlerhaft montierte Anbauteile, Nebenaggregate, Leitungen, Kühler, Injektoren, Turbolader, Ölversorgung, Kraftstoffversorgung, Ansaug-, Ladeluft-, Abgas- oder Kühlsysteme zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung der SELMAN GmbH dar.
Nach Inbetriebnahme ist spätestens nach 1.500 km ein Öl- und Filterwechsel fachgerecht durchzuführen. Danach sind Öl- und Filterwechsel spätestens alle 10.000 km oder nach Herstellervorgabe, je nachdem was früher eintritt, fachgerecht durchzuführen und nachzuweisen.
Bei fehlender, unvollständiger oder nicht nachvollziehbarer Dokumentation kann die SELMAN GmbH die Gewährleistungsprüfung ablehnen, soweit der fehlende Nachweis für Ursache, Umfang oder Abgrenzung des behaupteten Mangels erheblich ist.
14. Besondere Bedingungen für Automatikgetriebe im B2B-Verkehr
Bei Lieferung von Automatikgetrieben an Unternehmer gilt:
Die Gewährleistung besteht ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber/Rechnungsempfänger. Sie ist nicht als selbständige Garantie zu verstehen und nicht auf Endkunden, Fahrzeugkäufer, Fahrzeughalter, Fahrzeugnutzer oder sonstige Dritte übertragbar, soweit gesetzlich zulässig.
Vor Inbetriebnahme des gelieferten, überholten oder instandgesetzten Automatikgetriebes ist der Getriebeölkühler bzw. Wärmetauscher fachgerecht zu erneuern oder, sofern technisch zulässig und nachweisbar möglich, fachgerecht zu reinigen und auf Durchfluss sowie Verschmutzung zu prüfen.
Bei bekannten Spanschäden, Abrieb, verunreinigtem Öl, Kühlerschäden oder ungeklärter Schadensursache ist der Ölkühler/Wärmetauscher zwingend durch ein Neuteil zu ersetzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Austausch bzw. die fachgerechte Prüfung/Reinigung durch geeignete Belege, Rechnungen oder Prüfprotokolle nachzuweisen.
Schäden, die auf einen verschmutzten, beschädigten, verstopften, ungeprüften, nicht erneuerten oder fehlerhaft montierten Getriebeölkühler/Wärmetauscher, verunreinigte Leitungen, falsches Öl, falschen Ölstand, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Adaption, falsche Software, Fremdeingriff oder unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung der SELMAN GmbH dar.
15. Verbraucher / B2C-Gewährleistung
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Schäden, die nachweislich nicht auf einen Mangel der gelieferten Ware, sondern auf defekte, verschmutzte, verschlissene, ungeprüfte oder fehlerhaft montierte Anbauteile, Nebenaggregate, Leitungen, Kühler, Injektoren, Turbolader, falsches Öl, falschen Ölstand, fehlerhafte Inbetriebnahme, Fremdeingriff oder unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel der gelieferten Ware dar.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
16. Manipulation, Tuning und Sondernutzung
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf Chiptuning, Softwaremanipulation, Leistungssteigerung, Deaktivierung oder Manipulation von DPF, AGR, AdBlue, Abgasreinigung, Sensorik oder Steuergeräten, unsachgemäße Nutzung, Motorsport, Rennstreckenbetrieb, Überladung, fehlende Wartung oder Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, solche Umstände vor Vertragsschluss offenzulegen.
17. Haftung
Die SELMAN GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die SELMAN GmbH haftet ebenfalls unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die SELMAN GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Streitbeilegung
Die SELMAN GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der SELMAN GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
